Energiebedarfsausweis für Wohngebäude. Ein Energiebedarfsausweis ist notwendig wenn ein Gebäude zu Wohnzwecken verkauft oder vermietet wird und die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfülllt wird
Ein Energiebedarfsausweis ist notwendig wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 liegt und keine wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen worden sind.
Wir erstellen Ihnen schnell und kompetent einen Energiebedarfsausweis zur Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes und ist für Mieter oder Käufer eine wichtige Entscheidungshilfe. Mit einem Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie abschätzen.
Jetzt informieren unter 09191 3539900